Standort Sonnhalde

Besuchsrechte in der Besuchsrechtswohnung

Unsere Besuchsrechtswohnung befindet sich an zentraler Lage, in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Wynigen. Eine kindergerechte Infrastruktur steht zur Verfügung. In der Küche können Mahlzeiten zubereitet werden, welche während des Besuchsrechts gemeinsam eingenommen werden.

Besuchsrechte

Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und ihr unmündiges Kind haben grundsätzlich gegenseitigen Anspruch auf einen angemessenen persönlichen Kontakt. Die Kindesschutzbehörde kann begleitete Besuche anordnen um der Gefährdung des Kindes wirksam zu begegnen, Krisen zu entschärfen und / oder Ängste abzubauen. Die Besuchsrechte finden unter der Voraussetzung statt, dass sie dem Wohl des Kindes förderlich sind.

Begleitetes Besuchsrecht

Voraussetzungen:
Vor dem ersten Besuchsrecht findet ein persönliches Vorgespräch mit einem oder beiden Elternteilen, der zuweisenden Stelle sowie der Leitung der Lebensgemeinschaft Sonnhalde statt. Innerhalb dieses Gesprächs wird der genaue Auftrag formuliert und festgehalten. Die Eltern müssen grundsätzlich einer Besuchsbegleitung zustimmen.

Im Vorgespräch erhalten die Eltern die wichtigsten Informationen über den Verlauf des Besuchsrechts.

Während der gesamten Dauer des begleiteten Besuchsrechts hält sich eine Fachperson in der Besuchsrechtswohnung auf. Sie hält sich im Hintergrund, kann jedoch auf Wunsch der Eltern zur aktiven Unterstützung beigezogen werden. In Krisensituationen schreitet sie  aus eigener Initiative ein.

Der Verlauf des Besuchsrechts wird durch die Fachperson dokumentiert. Die Eltern geben am Ende des Besuchsrechts eine kurze Rückmeldung. Innerhalb von regelmässigen Standortgesprächen werden die Besuche ausgewertet. Die Kinderschutzbehörde kann  einen schriftlichen Bericht bei der Pädagogischen Leitung einfordern.

Teilbegleitetes Besuchsrecht

Grundsätzlich ist das Vorgehen dasselbe wie beim begleiteten Besuchsrecht. Die Fachperson ist bei der Über- und Rückgabe des Kindes dabei. Zudem nimmt diese während einer kurzen Dauer am Besuchsrecht teil.

Unbegleitete Besuchsrechte

Nachdem sich begleitete und teilbegleitete Besuche bewährt haben, können Besuche ohne Begleitung stattfinden. Die Fachperson ist lediglich bei der Über- und Rückgabe des Kindes dabei.

Kostenreglement Besuchsrecht